Qualitäts-Management

Um die Qualität der Produkte zu gewährleisten, hat ADDCON ein umfassendes Qualitätsmanagementprogram eingeführt. So kann ADDCON den Partnern und Kunden versichern, dass alle Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

ISO 9001:2015

ISO 14001:2015

ISO 50001:2018

FAMI-QS&Q&S (ID 4953113153175)/pastus+/DE-ÖKO-006/FiBl/A-Futter/VLOG

FSSC22000/Kosher/Halal

 

  • + Management-Handbuch

    Zu den integrierten Management-Systemen der Firmen ADDCON GmbH und ADDCON EUROPE GmbH gemäß DIN EN ISO 9001:2015, DIN EN ISO 14001:2015, DIN EN ISO 50001:2018 den Richtlinien in der Futtermittelindustrie inklusive HACCP- Konzept des Verbandes der Futtermittelzulieferindustrie (FEFANA) zur FAMI-QS, Q&S sowie unter Berücksichtigung der Leitlinien zur Lebensmittelsicherheit nach FSSC 22000, des HALAL-Standards und des KOSHER-Standards.

    DIESES MANAGEMENTHANDBUCH BLEIBT EIGENTUM DER

     ADDCON (D)

    UND DARF OHNE GENEHMIGUNG, AUCH AUSZUGSWEISE NICHT VERVIELFÄLTIGT ODER

    DRITTEN ZUR EINSICHTNAHME ÜBERLASSEN WERDEN.

     

     Erklärung der Geschäftsführung

    Im Management-Handbuch (MH) der Firmen ADDCON GmbH und ADDCON EUROPE GmbH

    sind die grundlegenden strategischen Ziele des integrierten Managementsystems (MS) des Unternehmens beschrieben. Es beschreibt alle Abläufe und Verantwortlichkeiten, die in dem Unternehmen Gültigkeit haben. Es weist nach, dass alle Arbeiten geplant und kontrolliert ablaufen.

    Das Handbuch und seine mitgeltenden Unterlagen legen Zuständigkeiten und Abläufe fest, die für eine umweltverträgliche, qualitätsgerecht Wirtschaftsweise und die Betrachtung des Kontextes sowie der Chancen und Risiken des Unternehmens am Standort erforderlich sind. Der Anwendungsbereich des Managementsystems umfasst sämtliche Bereiche und Tätigkeiten an den vorgenannten Standorten der ADDCON (D) und sind entsprechend in den Normvorgaben angegeben. 

    Alle Mitarbeitenden wie auch an den Standorten tätige Dienstleister und Fremdfirmen sind verpflichtet, im Sinne der Umwelt- und Qualitätspolitik zu handeln und die in den Dokumenten des Managementsystems für sie zutreffenden Regelungen anzuwenden. Das gesamte MH stellt hierbei die übergeordneten Handlungsprinzipien und Abläufe dar. Die konkreten Abläufe vor Ort bzw. in den einzelnen Bereichen werden über Verfahrensanweisungen und durch die mitgeltenden Dokumente geregelt. Auf diese Dokumente wird im gesamten Managementhandbuch verwiesen. 

    Das Managementsystem und seine Dokumentation werden ständig den sich ändernden Verhältnissen angepasst: Der Stand der Technik, Forderungen des Gesetzgebers, Marktbedürfnisse, das Leistungsprofil, Kundenerwartung und –zufriedenheit, Ausbildung und Motivation der Mitarbeiter, Schutz der Umwelt, aber auch die Wirtschaftlichkeit werden berücksichtigt.

    Die Geschäftsführung der „ADDCON D“ erklärt hiermit ausdrücklich, alles Erforderliche zu tun, um dafür zu sorgen, dass die Produktionsbedingungen des Unternehmens, das unter ihrer Leitung steht, jederzeit die Anforderungen der gesetzlichen Normen sowie diejenigen Anforderungen erfüllt, die in den Gesetzen und Vorschriften für den Tierfuttersektor zur Produktsicherheit gestellt werden.

    Die Geschäftsführung, die Technische Leitung und das Qualitätsmanagement haben sich verpflichtet, das eingeführte MS zu pflegen und die Anforderungen folgender internationalen Norm zu erfüllen:

    - ISO 9001:2015
    - ISO 14001:2015/Blauer Engel
    - ISO 50001:2018
    - FAMI-QS/Q&S (ID 4953113153175)/pastus+/DE-ÖKO-006/FiBl/A-Futter/VLOG
    - FSSC22000/Kosher/Halal
    - FSSC 22000
    - FAMI-QS
    - Q&S
    - HALAL
    - Kosher

    Die Geschäftsführung stellt die notwendigen finanziellen und personellen Mittel dafür zur Verfügung.

    Das Management-Handbuch hat Weisungscharakter und ist verbindlich für alle Mitarbeiter im Unternehme. Die festgelegten Forderungen werden in jährlichen Zeitabständen auf ihre Einhaltung hin verifiziert.

    Das Managementhandbuch kann von allen Mitarbeitern eingesehen werden. Das Handbuch genießt Rechtsschutz. Es darf nur mit der Einwilligung der „ADDCON D“ vervielfältigt, verbreitet oder in sonstiger Form Dritten zugänglich gemacht werden.

    Das Management-Handbuch wird hiermit in Kraft gesetzt.

     

    Bestellung eines Management- Beauftragten 

    Die „ADDCON D“ unterhält ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend den folgenden Normen und Richtlinien:

    - ISO 9001:2015
    - ISO 14001:2015/Blauer Engel
    - ISO 50001:2018
    - FAMI-QS/Q&S (ID 2953113153175)/pastus+/DE-ÖKO-006/FiBl/A-Futter/VLOG
    - FSSC 22000/Kosher/Halal
    - FAMI-QS (FEFANA)
    - Q&S Futtermittelwirtschaft
    - HALAL und Kosher Lebensmittel (Calciumpropionat / ADDCON KTP)

    Die Geschäftsleitung der „ADDCON D“ delegiert die folgenden Managementaufgaben zum Qualitätsmanagement; Umwelt- und Energiemanagement und zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit an einen Managementbeauftragten (QMB).

    Der Managementbeauftragte ist als “Beauftragter der obersten Leitung” benannt. Er hat damit die Befugnis und die Verantwortung, die ständige Einhaltung und Beachtung der Forderungen der o.g. Normen und Richtlinien, deren Umsetzung zu überwachen und dem Geschäftsführer Bericht zu erstatten. Er hat die Förderung des Bewusstseins über die Kundenforderungen sicherzustellen. Er ist für die Dokumentation des geschaffenen Qualitätsmanagementsystems verantwortlich. Das schließt die ständige Aktualisierung ein. Weitere Aufgaben des Qualitätsmanagement-Beauftragten sind

    - alles Erforderliche zu tun, um dafür zu sorgen, dass jederzeit die Anforderungen der gesetzlichen Normen sowie diejenigen Anforderungen erfüllt, die in den QM-Regelungen für den Lebensmittel- und Futtermittelfuttersektor gestellt werden;
    - die Überwachung sämtlicher im MH und in den Verfahrensanweisungen (VA) beschriebenen Vorgänge bezüglich des Managementsystems
    - die Durchführung von internen und externen Audits
    - Organisation von Mitarbeiterschulungen zu allen internen und externen Themen.

     Die Bestellung erfolgt für: 

    Herr Dr. Celin Richter 
    (Leiter Qualitätsmanagement, Leiter HSEQ, Leiter HACCP)

    zum Managementbeauftragten für die oben genannten Normen und Standards in der „ADDCON D“ mit Zuständigkeit für die ADDCON GmbH und ADDCON EUROPE GmbH an den Standorten Areal D und Areal E in Bitterfeld.

  • + Qualitätspolitik

    ERKLÄRUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG ZUR QUALITÄTSPOLITIK

    Wir haben uns verpflichtet:

    - Ausschließlich Produkte von höchster Qualität und zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden zu liefern ist unsere oberste Prämisse.
    - unentwegt an unserem positiven Firmenimage, durch Weiterentwicklung unserer Prozesse im Rahmen unseres Qualitätsmanagementsystems in Übereinstimmung mit QM-Standards zu arbeiten.
    - Nur Rohmaterialien nach Einhaltung strengster Qualitätskriterien einzusetzen
    - die Kompetenz und Qualifikationen unserer Mitarbeiter stetig weiterzuentwickeln um ein erfahrenes und verantwortungsbewusstes Team zu bilden.
    - Die Qualität durch Kennzahlen zu messen
    - wirtschaftlich und umweltbewusst zu agieren und negative Einflüsse unseres Unternehmens auf die Umwelt zu eliminieren.

    Die Qualitätspolitik der ADDCON entspricht den nachfolgend angeführten Grundsätzen.

    Im Verhältnis zu den Kunden:

    - schnelle Reaktion und Verantwortungsbewusstsein bei der Bearbeitung von Anfragen ermöglichen uns optimale Lösungen für unsere Kunden
    - das Urteil unserer Kunden entscheidet über die Qualität unserer Leistungen. Darüber hinaus wird die Qualität unserer Produkte regelmäßig überprüft und verbessert.
    - Mit Kompetenz zur Absicherung der Qualitätsforderungen werden in eigenen Labors und Messräumen Produktuntersuchungen zur Zwischen- und Endprüfung durchgeführt. Dabei wird auf modernste Analytik, geschulte und kompetente Mitarbeiter und die Anwendung internationaler und nationaler Prüfnormen Wert gelegt.

    Im Verhältnis zu den Mitarbeitern:

    - Die „ADDCON D“ bietet ihren Mitarbeitern
           - hohes Maß an Flexibilität in der Wahl des Arbeitsplatzes
           - die Möglichkeit zur regelmäßigen Aus- und Weiterbildung.
    - Die „ADDCON D“ erwartet von ihren Führungskräften und Mitarbeitern
           - Die Fähigkeit in der Gruppe zu arbeiten
           - Leistungsbereitschaft
           - die Bereitschaft Neues zu erlernen
           - Loyalität zum Unternehmen
           - das Managementsystem anzuwenden
           - an der Verbesserung des MS mitzuarbeiten.

    Im Verhältnis zu den Lieferanten:

    - Die Grundlagen für eine langfristige Geschäftsbeziehung zu unseren Lieferanten im Sinne von marktgerechten Preisen, Liefertreue und –Pünktlichkeit, qualitativen Rohware und die Einhaltung der Gesetzgebungen nach Futter-/Lebensmittelgesetzen zu bilden

     

    Die Qualitätspolitik der ADDCON (D) wird in den internen und externen Audits zum Qualitätsmanagement regelmäßig verifiziert und gegebenenfalls den aktuellen Forderungen interessierter Parteien angepasst.

     

  • + Umweltpolitik

    ERKLÄRUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG ZUR UMWELTPOLITIK

    Wir haben uns verpflichtet:

    - durch Anwendung von Umweltmanagementsystemen unsere Tätigkeiten auf umweltfreundliche Weise durchzuführen und Umweltschutzprinzipien wie Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung des Systems und der Umweltleistung, Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und weiterer bindender Verpflichtungen im Kontext des Standards, wie auch Bewusstseinsschulung der Mitarbeitenden in allen unseren Betrieben weltweit anzuwenden.
    - die Umweltverantwortung entlang der Wertschöpfungskette zu fördern und die Lieferanten, Unterlieferanten und Kunden zu ermutigen, internationale Umweltstandards zu übernehmen.
    - bei den Arbeitnehmern und den Kunden auf allen Ebenen das Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu fördern.
    - die Fertigungsprozesse mit Fokus auf Energie- und Ressourceneffizienz zu entwickeln.
    - die Umweltauswirkungen jeder neuen Tätigkeit, jedes neuen Produkts und jedes neuen Verfahrens im Voraus zu beurteilen, die Auswirkungen der gegenwärtigen Tätigkeiten auf die lokale Umgebung zu beurteilen und zu überwachen, und alle bedeutenden Auswirkungen dieser Tätigkeiten auf die Umwelt im Allgemeinen zu prüfen.
    - die Umweltpolitik als Rahmen für die Festlegung und Bewertung der umweltbezogenen Zielsetzungen und Einzelziele zu definieren und die Umweltpolitik zu dokumentieren, zu implementieren und aufrechtzuerhalten.
    - Die Umweltleistung durch Kennzahlen zu messen
    - der Öffentlichkeit, interessierten Parteien und allen Personen, die für die Organisation oder in deren Auftrag arbeiten, alle Informationen zum Verständnis der Umweltauswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens zur Verfügung zu stellen und einen offenen Dialog zu führen.
    - alle auf dem Betriebsgelände arbeitenden Vertragspartner des Unternehmens zur Verwendung der umweltrelevanten Normen des Unternehmens zu verpflichten.
    - Unsere Mitarbeiter regelmäßig über Umweltthemen zu schulen

  • + Energiepolitik

    ERKLÄRUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG ZUR ENERGIEPOLITIK,

    Wir haben uns verpflichtet:

    - Mit dem Ziel zu handeln, strukturelle und prozessuale Energieverschwendung durch Optimierungen zu reduzieren und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen
    - Nach sicheren, erschwinglichen und umwelt/energetisch effizienten Produkten und Prozessen zu streben
    - Lieferanten und externe Dienstleister dem Ziel energiesparender Produkte und Dienstleistungen auch zu verpflichten und uns die energetisch bestmöglichste Lösung anzubieten
    - Energetische Kennzahlen (ENPI) zu messen und zu bewerten
    - Den Energieverbauch zu messen und die Daten regelmäßig zu aktualisieren
    - Energiemaßnahmenpläne zu erstellen und diese umzusetzen
    - Die Maßnahmen zu evaluieren und nach Notwendigkeit zu aktualisieren
    - Das Bewusstsein vom Mitarbeiter zum Kunden zu schärfen
    - Nach energie- und ressourcenschonenden Prozessen zu streben
    - Die Mitarbeiter nach Energiethemen zu schulen

  • + Futtermittelsicherheit

    GESCHÄFTSFÜHRUNGSBESTÄTIGUNG ZUR FUTTERMITTELSICHERHEIT

    Wir haben uns verpflichtet:

    • Das Futtermittelsicherheit in allen Prozessketten für die Produktion von sicheren Futter- und Lebensmittel zwingend notwendig sind und ernst zu nehmen sind
    • alles Erforderliche zu tun, um dafür zu sorgen, dass alle Prozesse und Produktionsschritte jederzeit die Anforderungen der gesetzlichen Normen sowie diejenigen Anforderungen erfüllt, die in nationalen und internationalen Regelungen für die Futtermittelsicherheit gestellt werden
    • das Bewusstsein aller Mitarbeiter zu schärfen, dass eine sorgfältige Futtermittelsicherheit unverzichtbar ist, um Unglücksfälle zu vermeiden und somit schädliche Folgen für Mensch und Tier auszuschließen
    • sich der Tatsache bewusst zu sein, dass auf Grund der Gesetzeslage eine Haftpflicht bestehen kann
    • einen Managementbeauftragten berufen hat, der die Prinzipien der Futtermittelsicherheit aufrechterhält und weiterentwickelt. Der Beauftragte ist dazu berechtigt, ggf. nach Abstimmung mit der Geschäftsführung für die anderen Mitarbeiter verbindliche Anordnungen zu treffen, mit dem Ziel, Maßnahmen zu treffen und eventuelle Schwachstellen zu beseitigen
    • alle Mitarbeiter regelmäßig zu allen Futtermittelsicherheits- und Hygienethemen zu schulen
    • die volle Verantwortung für die Durchführung der in der Futtersicherheitsregelung vorgesehenen Maßnahmen für den Fall zu übernehmen, dass die ausgelieferten Produkte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht gemäß den Bestimmungen hergestellt worden sind
    • Regelmäßig die Produkte nach ungewünschten Kontaminationen zu messen und durch Rückrufaktionen auf eventuelle Überschreitungen zu reagieren
    • Diese Prinzipien durch regelmäßige interne und externe Audits zu überprüfen
    • Ein Futtermittel-Hygiene,-Sicherheits und –Betrugs Team zu gründen um Risiken zu evaluieren und Maßnahmenpläne zu erstellen die Verfälschungen oder Hygienegefahren zu minimieren
  • + Lebensmittelsicherheit

    ERKLÄRUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG ZUR LEBENSMITTELSICHERHEIT

    Wir haben uns verpflichtet:

    • Dass die Lebensmittelsicherheit vom Lieferanten bis zum Endkunden sichergestellt ist
    • Ein international anerkannten Lebensmittelsicherheitssystem (bspw. FSSC 22000) und die Standards der Kosher- und Halal-Normen aufrechtzuerhalten
    • Die Wünsche und Anforderungen von Kunden zu evaluieren und danach zu handeln
    • Diese Sicherheitsprinzipien auf jeder Prozessebene einzuhalten
    • Die Lebensmittelsicherheit mit Kennzahlen zu messen
    • Alle Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten durch interne und externe Kommunikation in allen Lebensmitttelsicherheitsrelevanten Themen zu berücksichtigen und zu inkludieren
    • Ein Lebensmittel-Hygiene,-Sicherheits und –Betrugs Team zu gründen um Risiken zu evaluieren und Maßnahmenpläne zu erstellen die Verfälschungen oder Hygienegefahren zu minimieren 
    • Stetig das Lebensmittelsicherheitssystem zu evaluieren und weiterzuentwickeln
    • Regelmäßig alle gesetzlichen und normtechnischen Anforderungen zu evaluieren und einzuhalten

    Vorrangige Pflichten der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

    (Pflichten entsprechend den EU- und nationalen Rechtsvorschriften zur Lebens- und Futtermittelsicherheit)

    Sicherheit

    Die „ADDCON D“ darf keine nicht sicheren Lebens- und/oder Futtermittel, Vormischungen, Zusatzstoffe und Silierhilfsmittel in den Verkehr bringen.

    Verantwortung

    Die „ADDCON D“ ist für die Sicherheit der Produkte für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich, die sie erzeugen, befördern, lagern oder verkaufen, verantwortlich.

    Rückverfolgbarkeit

    Die „ADDCON D“ muss in der Lage sein, alle Lieferanten und/oder Empfänger rasch festzustellen.

    Transparenz

    Die „ADDCON D“ unterrichtet unverzüglich die zuständigen Behörden und Zertifizierungskörper, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass ihre Produkte für den Lebens- und Futtermittelbereich nicht sicher sind.

    Sofortmaßnahmen

    Die „ADDCON D“ nimmt ihre Produkte für den Lebens- und Futtermittelbereich unverzüglich vom Markt, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass diese nicht sicher sind.

    Prävention

    Die „ADDCON D“ identifiziert und überprüft regelmäßig die kritischen Punkte in ihrem Verfahren und stellt sicher, dass an diesen Punkten Kontrollen durchgeführt werden.

    Zusammenarbeit

    Die „ADDCON D“ arbeitet bei Maßnahmen, die der Verringerung von Risiken dienen, mit den zuständigen Behörden zusammen.

     

  • + Störfallverordnung

    Öffentlichkeitsinformation nach § 8a der 12. BImSchV (Störfallverordnung)

    ADDCON EUROPE GmbH

    Chemiepark Bitterfeld-Wolfen, Areal E
    Säurestraße 1, 06749 Bitterfeld-Wolfen
    Geschäftsführer: Kurt Wegleitner
    Tel. (03493) 73780 · Fax (03493) 73787
    info@addcon.com

    Aktuelle Informationen zur Gefahrenabwehr

    Letzte Prüfung: 05.05.2021

    Informationen zu Betriebsbereichen der unteren und oberen Klasse

    Die ADDCON EUROPE GmbH ist auf die Entwicklung und Produktion von Futterzusatzstoffen in fester und flüssiger Form spezialisiert. Zum Betriebsbereich gehören ein Tanklager, Silos für feste Rohstoffe sowie ein Lager für flüssige und feste Rohstoffe und Produkte mit einem Lagerbereich für „giftige/brandfördernde Stoffe“.

    Aufgrund des Umgangs mit Natriumnitrit unterliegt die ADDCON EUROPE GmbH der unteren Klasse der Störfall-Verordnung. Natriumnitrit ist ein weißer geruchloser Feststoff, der gut in Wasser löslich ist. Bei Temperaturen über 330°C zersetzt es sich zu Stickstoffmono- und –dioxid sowie Natriumoxid. Natriumnitrit ist oxidierend, vor allem bei hohen Temperaturen, und reagiert heftig bei Kontakt mit Aluminium, Ammoniumsalzen und vielen organischen Verbindungen. Natriumnitrit kann schwere Augenreizungen verursachen und ist bei oraler Einnahme akut toxisch.  Der Stoff ist als gewässergefährdend eingestuft. Unter Auflagen ist Natriumnitrit als Konservierungsmittel (E250) zugelassen und wird zusammen mit Natriumchlorid als Nitritpökelsalz zur Behandlung von Fleisch- und Wurstwaren verwendet. Industriell ist es ein wichtiger Ausgangsstoff für die Herstellung von Farbstoffen und wird als Zusatzstoff in Rostschutzmitteln verwendet.

    Die eingelagerten störfallrelevanten Stoffe werden durch physikalische Mischung und chemische Umsetzung zu Erzeugnissen umgewandelt, die nicht der Störfallverordnung unterliegen. Für alle Prozesse liegen schriftliche Arbeitsanweisungen vor. Die Anlagen werden im durchgehenden Schichtsystem 24/7 betrieben und von geschultem Personal bedient.

    Das Lager für unsere Rohstoffe und Produkte ist mit einer Rauch- und Wärmeabzuganlage sowie mit Handfeuerlöschern ausgerüstet. Die Alarmierung erfolgt bei einem Störfall über Brandmelder. Die Werkfeuerwehr der Securitas befindet sich nur 50 m entfernt. Die ADDCON EUROPE GmbH verfügt zudem über einen regelmäßig aktualisierten Alarm- und Gefahrenabwehrplan, worin das Verhalten im Notfall festgelegt ist. Zur Vermeidung von Störfallen und für richtiges Verhalten im Ernstfall werden unsere Mitarbeiter regelmäßig belehrt.

    Unsere Anlagen sind nach BImSchG genehmigt und entsprechen den Sicherheitsanforderungen.

    Für weitere Informationen möchten wir auf die Störfall-Broschüre (Ausgabe 2021) des Chemieparks (externer Link: www.chemiepark.de/das-unternehmen/id2540id2541id2544id2545/stoerfallbroschuere/) verweisen.

    Gern können Sie auch direkt Kontakt mit uns aufnehmen.

     

  • + Fördermittel

    Entwicklung eines nichttoxischen, korrosionsreduzierten und anwenderfreundlichen Konservierungsmittels für Fisch-Silagen – Förderung durch EFRE.

    Unter den Markennamen ENSILOX und FISHFORM entwickelt und vertreibt die ADDCON GmbH Silier- und Konservierungsmittel für Fisch und Fischnebenprodukte. Ziel der Produktgruppen ist den Qualitätsverlust der Fischrohware durch Bakterien und Oxidation zu verhindern. Im Rahmen des eingereichten Projektes wird beabsichtigt, ein nichttoxisches, korrosionsreduziertes und anwenderfreundliches Konservierungsmittel für Fisch-Silagen zu entwickeln, welches den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht und dieses erfolgreich im europäischen Markt kommerziell einzusetzen. Hauptziel des Projektes sind Untersuchungen der antioxidierenden Wirkung von auf dem Markt verfügbaren natürlichen pflanzlichen Zubereitungen – sowie deren Misch- und Haltbarbarkeit in unterschiedlichen Lösungen von Salzen der Ameisensäure, die korrosionsvermindert und als nicht toxisch eingestuft werden können.

    Das Projekt wird in den Jahren 2020-2022 auch aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

     

     


 
 

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